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OVG Berlin, 05.11.1975 - VI B 56.74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Dauerpflege in einer Anstalt, zur Eingliederungshilfe, zur Einkommensanrechnung
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1993 - 8 A 629/91
Hilfe zum Lebensunterhalt: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gewährung …
Mithin ist es Sinn und Zweck des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG, den Nachrang der Sozialhilfe (möglichst) weitgehend zu verwirklichen.Vgl. BVerwG , Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309, 314 = NDV 1983, 249; OVG Berlin, Urteil vom 5. November 1975 - VI B 56.74 -, FEVS 24, 363, 367, 368. - VG Düsseldorf, 29.06.2005 - 20 K 2014/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Hilfe zur Pflege; Ausgestaltung …
Insoweit unterscheidet sich der Fall des Klägers auch deutlich von dem vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 5. November 1975 - VI B 56.74 - FEVS 24, 363, in dem das Krankheitsbild des dortigen Klägers durch eine mit der Epilepsie einhergehende chronische Wahnkrankheit und durch Verfolgungsideen ein besonders gefährliches Gepräge erhielt und in dem für den Kläger aufgrund seiner teilweise mehrmals wöchentlich auftretenden Dämmerattacken schon seit Jahren die Notwendigkeit einer Begleitung im Straßenverkehr und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anerkannt war.